Mitgliedschaft

Ja, ich werde Mitglied!!!
 
Menschen bilden eine Gemeinschaft, in der Schwächeren geholfen wird und sich die Mitglieder gegenseitig unterstützen. Diese Grundidee begleitet die Arbeiterwohlfahrt schon seit ihrer Gründung im Jahr 1919. Auch heute ist dieser Gedanke noch aktuell und wird von der AWO getragen, mithilfe ihrer Mitglieder und Mitarbeiter_innen gelebt. Werden auch Sie Teil dieser herzlichen Gemeinschaft und tragen Sie dazu bei, dass die AWO ihre Arbeit fortführen kann!

In der AWO ist jeder Mensch herzlich willkommen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder gesellschaftlichem Status. 
Hilfe zur Selbsthilfe ist oftmals die wertvollste Unterstützung. Wir zeigen Lösungen auf, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen und helfen tatkräftig dabei. 
Als AWO-Mitglied haben Sie die Chance, sich innerhalb der Vereinsstruktur in bestimmten Positionen zu engagieren. 
 
Ihre Mitgliedschaft und Ihr Engagement tragen zu einer besseren sozialen Gesellschaft bei!
 
So einfach werden Sie Mitglied 1. Um Mitglied der AWO in Bayern zu werden, müssen Sie nur den Mitgliedsantrag ausfüllen und absenden (nachstehend PDF herunterladen, über den nachstehenden Link online ausfüllen oder Sie kontaktieren uns und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen) 2. Per Post erhalten Sie einige Tage später eine Eingangsbestätigung des Antrags, anschließend melden wir uns als Ihr zuständiger Ortsverein und informieren Sie über unsere Aktivitäten und weitere wichtige Details Ihre Möglichkeiten der Mitgliedschaft
 
Generell können Sie unter drei Möglichkeiten wählen: Die Einzelmitgliedschaft, die Familienmitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. 
 
Einzelmitgliedschaft Als Einzelmitglied sind Sie persönlich angemeldet und können Ihren monatlichen Beitrag ab € 2,50 auswählen.
 
Familienmitgliedschaft Bei der Familienmitgliedschaft können Eltern und minderjährige Kinder, die im gleichen Haushalt leben, gleichzeitig Mitglieder werden. Der monatliche Beitrag beginnt hier ab € 4,00 für die ganze Familie.
 
Fördermitgliedschaft Bei der Fördermitgliedschaft können Sie die Arbeit der AWO mit einem monatlichen Betrag unterstützen, ohne sich aktiv in das Vereinsleben einzubringen. Diese Möglichkeit eignet sich besonders für Firmen, Vereine oder andere Gruppen. Sie möchten Fördermitglied werden? Dann kontaktieren Sie uns am besten direkt per E-Mail oder Telefon.  
  
Sollten Sie uns Ihre Daten auf elektronischem Weg zukommen lassen wollen, können Sie  das unter nachstehenden Link über unseren Landesverband machen. Online Mitgliedsantrag über den AWO-Landesverband Bayern
 
www.awo-bayern.de/mitmachen/mitgliedschaft/antrag/
 
Vergessen Sie nicht bei Wunschverein – Windischeschenbach einzutragen!

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was bedeutet Familienmitgliedschaft?

Die Familienmitgliedschaft kann von einem_r Erziehungsberechtigten beantragt werden. Beide Erziehungsberechtigten können das satzungsmäßig geregelte Wahlrecht in der AWO ausüben. Minderjährige Kinder sind dabei vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sobald minderjährige Kinder die Volljährigkeit erreichen, müssen sie eine eigene und beitragspflichtige Einzelmitgliedschaft bei der AWO oder dem Jugendwerk der AWO abschließen. Ansonsten endet ihre Mitgliedschaft mit Ablauf des nächsten Kalenderjahres. Gleiches gilt für die minderjährigen Kinder von Alleinerziehenden mit einem Monatsbeitrag von mindestens 2,50 €.
Jede Familie erhält zum Nachweis ein Mitgliedsbuch.

Wo werde ich Mitglied?

Sinnvoll ist es in dem Ihnen am nächsten gelegenen AWO Ortsverein Mitglied zu werden, da das Engagement im Verein wie zum Beispiel Mitgliedertreffen, Ausübung eines Ehrenamts, etc. so am besten vereinbar sind. Geben Sie in Ihrem Antrag nichts gesondert an, werden Sie automatisch Mitglied im nahe gelegensten Verein. Sie können jedoch auch einen Wunschverein angeben.

Wie lange läuft die Mitgliedschaft und welche Kündigungsfrist gibt es?

Eine Mitgliedschaft hat keine Mindestlaufzeit und kann in der Regel monatlich gekündigt werden. Hierzu senden Sie bitte eine schriftliche Kündigung an den AWO Verein, bei dem Sie Mitglied sind.

Kann man vom Mitgliedsbeitrag freigestellt werden?

Senioren_innen in Pflegeheimen der AWO können beitragsfrei gestellt werden, wenn sie mindestens 15 Jahre Mitglied der AWO sind. Fragen Sie hierzu Ihren Ortsverein.
Jugendwerkler_innen, die im Jugendwerk einen Beitrag bezahlen, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag in der AWO. Bitte geben Sie dies in Ihrem Mitgliedsantrag an.

Wann wird der Betrag abgebucht?

Sie können wählen zwischen vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Abbuchung. Ihr SEPA-Mandat wird zum nächstmöglichen Termin ausgeführt.

Wer bucht vom Konto ab?

Den Mitgliedsbeitrag bucht der AWO Bundesverband in Berlin ab. Im Verwendungszweck findet sich ein Hinweis auf den Mitgliedsbeitrag und den Abrechnungszeitraum.

Was passiert, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht von meinem Konto eingezogen werden kann?

Sollten eine Abbuchung fehlschlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Erst nach Klärung der Gründe, ziehen wir zum nächsten Abbuchungszeitpunkt den noch ausstehenden Betrag mit ein.

Warum ist nur Lastschrift möglich?

Die Abbuchung der Beiträge übernimmt zentral der AWO Bundesverband. Er ist auch für die Verteilung der Beiträge an die jeweiligen Bezirks, - Kreis- und Ortsverbände zuständig. Aus organisatorischen Gründen ist daher die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ausschließlich per Lastschrift möglich.

Wofür werden meine Daten verwendet?

Ihre Daten sind sicher. Sie werden ausschließlich für die Beantragung der Mitgliedschaft bei der AWO Bayern und AWO intern verwendet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.